Eine beglaubigte Übersetzung wird beim Fachübersetzungsdienst von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt, mit Stempel und Bestätigungsvermerk versehen und wird von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt. Die Preise beginnen bei 0,99 € pro Normzeile, im Express in 24 Stunden – DIN ISO 17100, in über 60 Sprachen, PDF vorab und beglaubigtes Original per Post.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung kostet beim Fachübersetzungsdienst ab 0,99 € pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) – transparent und günstig. Der Endpreis richtet sich nach Sprachpaar, Umfang und Beglaubigungsart; Ihr genaues Festpreis-Angebot erhalten Sie vorab kostenlos. Im Express liefern wir die beglaubigte Übersetzung innerhalb von 24 Stunden.
| Sprachgruppe | Standardtext | Fachtext / Urkunde |
|---|---|---|
| Sprachgruppe 1 Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Ungarisch | ab 0,89 € | ab 0,99 € |
| Sprachgruppe 2 Niederländisch, Türkisch, Griechisch, Serbokroatisch, Bosnisch, Slowenisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch | ab 0,99 € | ab 1,19 € |
| Sprachgruppe 3 Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Arabisch, Thailändisch, Vietnamesisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch, Norwegisch | ab 1,09 € | ab 1,29 € |
Im Preis enthalten – keine versteckten Kosten. Der Zeilenpreis deckt Beglaubigung, Stempel und Bestätigungsvermerk, das Vorab-PDF, das gedruckte Original und den Versand ab. Express-Zuschlag nur auf Wunsch (24-Stunden-Lieferung). So bleibt der Preis im Vergleich transparent und ohne Nachschläge.
Preise pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen), zzgl. USt. Ihr genauer Festpreis vorab und kostenlos: post@fachuebersetzungsdienst.com
Beglaubigte Übersetzung nach Dokumententyp
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen aller amtlichen Dokumente an – ab 0,99 € pro Normzeile. Häufig beglaubigt übersetzt:
Dokumente übersetzen lassen – so läuft es ab
Dokumente hochladen
Scan oder Foto Ihrer Unterlagen per E-Mail oder Formular senden – wir prüfen und erstellen ein kostenloses Festpreis-Angebot.
Auftrag erteilen
Sie bestätigen das Angebot. Ein gerichtlich vereidigter Übersetzer fertigt die beglaubigte Übersetzung an.
Auslieferung
Das PDF erhalten Sie vorab, das beglaubigte Original folgt per Post – behördlich anerkannt.
Welche Dokumente werden beglaubigt übersetzt?
Wir übernehmen die Übersetzung von Dokumenten und Urkunden aller Art: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Zeugnis, Diplom, Führerschein, Handelsregisterauszug und Verträge. Unsere gerichtlich vereidigten Übersetzer bestätigen jede beglaubigte Übersetzung rechtssicher – auf Wunsch mit Apostille oder Überbeglaubigung für die Verwendung im Ausland.
Sie möchten Ihre Dokumente übersetzen lassen? Senden Sie uns einen Scan Ihrer Unterlagen – der Fachübersetzungsdienst arbeitet bundesweit und liefert das beglaubigte Original per Post, das Vorab-PDF erhalten Sie sofort nach Fertigstellung. Regionale Ansprechpartner finden Sie über unsere Standort-Seiten.
Wer darf beglaubigen – und warum es anerkannt wird
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland ausschließlich von gerichtlich beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzern angefertigt werden. Diese werden von einem Land- oder Oberlandesgericht bestellt und bestätigen mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Genau dieser Vermerk macht das Dokument bei Standesämtern, Ausländerbehörden, Hochschulen und Gerichten verbindlich anerkannt.
Für die Verwendung im Ausland kann zusätzlich eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation erforderlich sein. Wir prüfen die Anforderungen Ihres Ziellandes und organisieren die Überbeglaubigung durch das zuständige Landgericht auf Wunsch mit.
Woran Behörden eine beglaubigte Übersetzung erkennen
An Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk eines gerichtlich vereidigten Übersetzers sowie der eindeutigen Zuordnung zum Originaldokument.
Original oder Kopie?
In der Regel genügt ein gut lesbarer Scan. Ob „vom Original“ oder „von der Kopie“ beglaubigt wird, hängt von der annehmenden Stelle ab – wir vermerken dies korrekt auf der Übersetzung.
So sieht eine beglaubigte Übersetzung aus
Eine beglaubigte Übersetzung trägt sichtbar Stempel, Unterschrift und den Bestätigungsvermerk des gerichtlich vereidigten Übersetzers sowie die eindeutige Zuordnung zum Originaldokument. Das folgende Muster zeigt den typischen Aufbau am Beispiel der beglaubigten Übersetzung einer Geburtsurkunde aus dem Englischen ins Deutsche – ebenso liefern wir Französisch, Ukrainisch, Russisch und über 60 weitere Sprachpaare.
Vereidigt, DIN ISO 17100, behördlich anerkannt
Gerichtlich vereidigte Übersetzer
Nur öffentlich bestellte, vereidigte Übersetzer mit Gerichts-Eid – die einzige Grundlage für eine gültige beglaubigte Übersetzung.
DIN ISO 17100
Jede Übersetzung durchläuft das normgerechte Vier-Augen-Prinzip: Übersetzung plus unabhängige Revision durch einen zweiten Linguisten.
Behördlich anerkannt
Anerkannt von Ämtern, Gerichten und Behörden in Deutschland; die konkreten Anforderungen bestimmt die empfangende Stelle.
Beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch und 60+ Sprachpaare
Wir liefern die beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch ebenso wie Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Arabisch und Türkisch – in über 60 Sprachpaaren. Als Übersetzungsbüro für Deutsch und Englisch stellen wir Ihnen einen vereidigten Übersetzer für Ihr Sprachpaar zur Seite, der die zertifizierte Übersetzung Deutsch–Englisch rechtssicher bestätigt. Internationale und englischsprachige Kunden betreut unsere Marke termbase (termbase.com) – der internationale Name des Fachübersetzungsdienstes.
- Beglaubigte Übersetzung Englisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Französisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Spanisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Italienisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Türkisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Arabisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Russisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Ukrainisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Polnisch ⇆ Deutsch
- Beglaubigte Übersetzung Portugiesisch ⇆ Deutsch
Beglaubigte Übersetzung in Ihrer Nähe
Was Kunden über den Fachübersetzungsdienst sagen
„Innerhalb von 24 Stunden hatte ich die beglaubigte Übersetzung meiner Heiratsurkunde – vom Standesamt sofort anerkannt."
„Schnelle, unkomplizierte beglaubigte Übersetzung meines Führerscheins. Fairer Preis, alles reibungslos – klare Empfehlung."
„Meine Geburtsurkunde wurde perfekt ins Englische übersetzt und beglaubigt. Sehr professionell und pünktlich."
„Kompetente Beratung zur Apostille für die Verwendung in Italien. Alles reibungslos abgewickelt."
„Zeugnis und Diplom zur Anerkennung übersetzen lassen – behördlich ohne Beanstandung akzeptiert."
„Beglaubigte Übersetzung unseres Handelsregisterauszugs – termingerecht, korrekt und rechtssicher."
Diese Kunden vertrauen dem Fachübersetzungsdienst
Übersetzungen für Auftraggeber rund um den Globus
Für Behörden, Unternehmen und Privatpersonen erstellen wir beglaubigte Übersetzungen für den Einsatz rund um den Globus – für Bewerbungen, Studium, Auswanderung und internationale Verfahren.
Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk als inhaltlich korrekt bestätigt. Sie ist bei Behörden, Gerichten und Ämtern anerkannt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung kostet beim Fachübersetzungsdienst ab 0,99 € pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen). Der Endpreis hängt von Sprachpaar, Umfang und Beglaubigungsart ab; ein kostenloses Festpreisangebot erhalten Sie vorab per E-Mail.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch?
Englisch gehört zur günstigsten Sprachgruppe: eine beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch kostet ab 0,99 € pro Normzeile. Der Endpreis richtet sich nach dem Umfang; das kostenlose Festpreisangebot erhalten Sie vorab.
Warum unterscheiden sich die Preise nach Sprache?
Der Preis pro Normzeile richtet sich nach der Sprachgruppe: häufige Sprachen wie Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch sind am günstigsten, seltenere wie Japanisch, Chinesisch oder Arabisch etwas höher. Die genaue Staffel je Sprachgruppe steht in unserer Preistabelle.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Im Zeilenpreis sind Beglaubigung, Stempel und Bestätigungsvermerk, das Vorab-PDF, das gedruckte Original und der Versand enthalten. Es gibt keine versteckten Kosten – ein Express-Zuschlag fällt nur auf ausdrücklichen Wunsch an.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Nur öffentlich bestellte bzw. gerichtlich vereidigte Übersetzer mit Gerichts-Eid dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Der Fachübersetzungsdienst arbeitet ausschließlich mit solchen vereidigten Übersetzern.
Wie schnell ist eine beglaubigte Übersetzung fertig?
Standarddokumente liefern wir in wenigen Werktagen; im Express ist eine beglaubigte Übersetzung in 24 Stunden möglich. Das PDF kommt vorab, das beglaubigte Original folgt per Post.
Reicht ein Scan des Dokuments oder brauchen Sie das Original?
In der Regel genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob die Beglaubigung vom Original oder von der Kopie erfolgen muss, hängt von der annehmenden Behörde ab – wir vermerken dies korrekt auf der Übersetzung.
Ist eine digitale beglaubigte Übersetzung gültig?
Eine beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) des vereidigten Übersetzers kann rechtsgültig sein und wird von vielen Stellen akzeptiert. Ob die digitale Fassung ausreicht, entscheidet die annehmende Stelle – wir liefern das PDF vorab und das beglaubigte Original zusätzlich per Post.
Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Für die Verwendung im Ausland verlangen viele Behörden zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Wir prüfen die Anforderungen Ihres Ziellandes und organisieren die Überbeglaubigung auf Wunsch mit.
Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Beglaubigung?
Die Beglaubigung bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung durch den vereidigten Übersetzer. Die Apostille bestätigt zusätzlich die Echtheit von Stempel und Unterschrift für den internationalen Rechtsverkehr (Haager Übereinkommen).
Wird die beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt?
Ob eine beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt wird, hängt vom Zielland ab. Häufig ist zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich. Wir prüfen die Anforderungen Ihres Ziellandes und organisieren die Überbeglaubigung auf Wunsch mit.
In welche Sprachen übersetzen Sie beglaubigt?
Wir liefern beglaubigte Übersetzungen in über 60 Sprachen – darunter Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Arabisch und Türkisch, jeweils von und ins Deutsche.
Werden Ihre beglaubigten Übersetzungen von Behörden anerkannt?
Beglaubigte Übersetzungen unserer gerichtlich vereidigten Übersetzer werden von Behörden, Ämtern und Gerichten in Deutschland anerkannt. Die konkreten Anforderungen legt immer die annehmende Stelle fest; für Österreich und die Schweiz klären wir die Vorgaben im Einzelfall.
Anerkennungs-Garantie. Wird Ihre beglaubigte Übersetzung von der angegebenen deutschen Behörde aus formalen Gründen nicht anerkannt, bessern wir umgehend kostenlos nach. Maßgeblich sind die Vorgaben, die Sie uns vor Auftragsbeginn nennen.
🔒 Ihre Dokumente werden DSGVO-konform und streng vertraulich behandelt – verschlüsselte Übermittlung, keine Weitergabe an Dritte.
Beglaubigte Übersetzung anfragen
Kostenloses Festpreis-Angebot in wenigen Stunden – vereidigt, DIN ISO 17100, behördlich anerkannt.
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