| Ehefähigkeitszeugnis zu früh übersetzt | Läuft die 6-Monats-Frist vor der Trauung ab, ist die Übersetzung wertlos und muss neu bestellt werden. | Wir stimmen den Übersetzungstermin auf das Trauungsdatum ab, statt zu früh zu produzieren. |
| Namen abweichend vom Reisepass | Weicht die Umschrift vom Pass ab, gilt die Person als jemand anderes – Standesamt oder Botschaft weisen ab. | Transliteration nach ISO 9, Passschreibweise (ICAO) vermerkt, Abweichungen im Bestätigungsvermerk erklärt. |
| Apostille nicht mitübersetzt | Fehlt die Übersetzung der Apostille, erkennt die Zielstelle die Beglaubigungskette nicht an. | Wir übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam, sobald die Apostille erteilt ist. |
| Rechtskraftvermerk der Scheidung fehlt | Ohne Rechtskraftvermerk gilt eine Vorehe als offen – die neue Ehe wird nicht geschlossen. | Scheidungsurteil samt Rechtskraft- und Beurkundungsvermerken vollständig übersetzt. |
| Reihenfolge Apostille/Übersetzung vertauscht | Wird zuerst übersetzt und danach apostilliert, deckt die Beglaubigung die Apostille nicht ab. | Wir klären die Reihenfolge je Zielland vorab und produzieren in der richtigen Abfolge. |