| Schriftära der Urkunde verwechselt | Turkmenistan schrieb bis in die 1990er kyrillisch, danach lateinisch. Ein Personenstandsregister führt beide Fassungen nebeneinander: Der Geburtseintrag ist kyrillisch, die spätere Bescheinigung lateinisch – und beide sollen dieselbe Person belegen. | Wir bestimmen zuerst die Ausstellungsära und führen die Namensformen aus allen vorgelegten Urkunden ausdrücklich zusammen, statt sie stillschweigend anzugleichen. |
| Die Übergangsschrift 1993–1999 | Die erste lateinische Fassung von 1993 verwendete Währungszeichen als Buchstaben – £, $, ¥ und ¢ vertraten turkmenische Laute, unter anderem ž, ş und ý. 1999 wurden sie durch reguläre Buchstaben ersetzt. Urkunden aus diesem Fenster wirken wie ein Druckfehler und werden als solcher „bereinigt“. | Wir lesen die Fassung von 1993 als das, was sie ist: eine gültige Orthografie. Namen aus dieser Zeit werden in die heutige Schreibung überführt und die Herkunft der Form in der Übersetzung kenntlich gemacht. |
| Sonderbuchstaben optisch statt lautlich gelesen | ý trägt den Laut /j/ und ist kein Vokal, ň steht für „ng“, ž für /ʒ/. Wird ý nach deutschem Augenmaß zu „y“ oder „i“, weicht der Name vom Pass ab – und die Kette bricht genau dort. | Die Umschrift folgt der Passschreibung des Inhabers, nicht dem optischen Eindruck; abweichende Formen aus älteren Urkunden werden als solche ausgewiesen. |
| Russifizierte Namensform und Vatersname | Sowjetische und russischsprachige Vordrucke tragen Endungen wie -ow/-owa und einen Vatersnamen (Otschestwo), den das deutsche Namensrecht nicht kennt. Wird er als zweiter Vorname geführt, entsteht eine Person, die es in keinem Register gibt. | Vatersname und russifizierte Form werden als das übertragen, was sie sind – mit Erläuterung ihrer Funktion, damit Standesamt und Ausländerbehörde die Identität zusammenführen können. |
| Apostille erwartet, wo keine existiert | Turkmenistan ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, und das Auswärtige Amt führt es zugleich unter den Staaten ohne Legalisationsmöglichkeit; auch eine Urkundenüberprüfung ist derzeit nicht möglich. Wer auf einen Stempel wartet, wartet vergeblich. | Wir sagen vorab, dass es diesen Stempel nicht gibt, und bauen die Übersetzung so, dass sie für sich steht: vollständig, mit allen Vermerken, Registernummern und Stempeltexten. |
| Rückrichtung in Turkmenisch statt Russisch | Für die Legalisation deutscher Urkunden verlangt das turkmenische Generalkonsulat in Frankfurt ausdrücklich eine russische Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer, in zwei Exemplaren. Eine turkmenische Fassung ist fachlich richtig – und wird trotzdem nicht angenommen. | Wir klären vor dem ersten Wort, welche Sprache die Zielstelle verlangt, und liefern die Zahl der Ausfertigungen, die dort tatsächlich vorgelegt werden muss. |
| Umbenannte Monats- und Wochentagsnamen | Zwischen 2002 und 2008 trugen Monate und Wochentage staatlich verordnete neue Namen; danach wurden die alten wieder eingeführt. Urkunden aus diesem Zeitraum nennen Datumsbestandteile, die in keinem Kalender mehr stehen. | Solche Datumsangaben werden in das reguläre Datum überführt und die Originalbezeichnung in einer Anmerkung belegt – das Ausstellungsdatum bleibt prüfbar. |
| Turkmenisch als Türkisch-Variante behandelt | Turkmenisch und Türkisch sind beide oghusische Turksprachen und wirken auf den ersten Blick zugänglich. Amtsbezeichnungen, Registerbegriffe und Bildungstitel decken sich aber nicht – eine türkische Ersatzlösung trifft genau die Wörter nicht, auf die es in der Urkunde ankommt. | Es übersetzen turkmenische Muttersprachler mit Sachgebiet; Amts- und Bildungsbegriffe werden gegen die turkmenische Quelle geprüft, nicht gegen die türkische Entsprechung. |