| Punktnoten und FX aus georgischen Diplomen falsch gelesen | Die georgische Hochschulskala reicht von 100 Punkten (A, ausgezeichnet) abwärts bis 51 (E) und kehrt damit die deutsche Leserichtung um. Darunter stehen zwei negative Bewertungen: FX von 41 bis 50 Punkten mit dem Recht auf eine Wiederholungsprüfung, F ab 40 Punkten abwärts. Wer FX als „nicht bestanden“ und 91 Punkte als „Note 91“ überträgt, verzerrt den Abschluss in beide Richtungen. | Punkte, Buchstabenstufe und Kreditangaben bleiben im Original und werden erläutert – einschließlich der Bedeutung von FX. Eine deutsche Note behaupten wir nicht; die Einstufung trifft die zuständige Bewertungsstelle. |
| Namensendungen -შვილი / -ძე uneinheitlich umgeschrieben | Die häufigsten georgischen Familiennamen enden auf -შვილი („Kind von“) oder -ძე („Sohn von“); dazu kommen die megrelischen Endungen -ია und -ავა sowie das swanische -იანი. Je nach Umschrift entsteht -schwili, -shvili oder -svili, -dse oder -dze. Weicht die Fassung vom Pass ab, passen Urkunde und Ausweis nicht mehr zusammen. | Jede Namensform wird an Reisepass, Aufenthaltstitel und vorhandenen deutschen Bescheiden abgeglichen und über alle Dokumente eines Vorgangs hinweg identisch geführt – nicht frei transkribiert. |
| Ejektive und behauchte Konsonanten eingeebnet | Georgisch unterscheidet Laute, die im Deutschen zusammenfallen: კ [k’] gegen ქ [kʰ], პ gegen ფ, ტ gegen თ, ჭ gegen ჩ. Eine Umschrift, die alles auf „k, p, t, tsch“ zusammenzieht, macht aus zwei Namen einen – und zwei Behörden aus einer Person zwei. | Wir legen das Umschriftsystem vor Beginn fest und nennen es in der Übersetzung: für amtliche Vorlagen das georgische nationale System von 2002, für wissenschaftliche Zwecke ISO 9984 – und mischen die beiden nicht. |
| Ergativ (მოთხრობითი) als Nominativ gelesen | In der Aorist-Reihe steht das Subjekt transitiver Verben im Ergativ, das Objekt im Nominativ – genau umgekehrt zum deutschen Muster. Wer die Endung übersieht, vertauscht in Verträgen, Vollmachten und Urteilen, wer gezahlt, geerbt oder unterschrieben hat. | Muttersprachler lösen Kasus und Verbmorphologie auf und sichern bei jedem rechtserheblichen Satz ab, wer der Handelnde ist; die Fassung geht anschließend in die Endkontrolle. |
| Mtavruli-Versalien wie Großbuchstaben behandelt | Mchedruli kennt keine Groß- und Kleinschreibung. Für Überschriften und Formularfelder gibt es die Versalienform Mtavruli, seit Unicode 11.0 als eigener Zeichenbereich kodiert – ohne Title Case. Wird sie zeichenweise nach Latein übernommen, entstehen mitten im Satz Versalien; wird aus ihr auf Eigennamen geschlossen, rät die Übersetzung. | Der Übersetzer liest Mtavruli als Auszeichnung, nicht als Bedeutung, und setzt deutsche Groß- und Kleinschreibung, Eigennamen und Satzgrenzen aus dem Sinn des Textes. |
| Nicht-Unicode-Schriften und Konsonantencluster zerlegt | Ältere georgische Dateien wurden mit Schriften gesetzt, die georgische Buchstaben auf lateinische Codepunkte legen; ohne die Originalschrift erscheint der Text als lateinisches Kauderwelsch. Dazu häuft Georgisch Konsonanten – გვფრცქვნი ist ein einziges Wort –, die ein falscher Umbruch oder Copy-Paste zerreißt. | Wir stellen Altbestände nach Unicode um, prüfen Font-Fallbacks und Umbrüche und gleichen jedes Cluster gegen das Original ab – die Datei kommt satzfertig zurück. |
| Vigesimale Zahlwörter wörtlich genommen | Ausgeschriebene Zahlen folgen einem Zwanzigersystem: ორმოცი (ormozi) ist „zweimal zwanzig“, also 40; სამოცდაათი ist „dreimal zwanzig und zehn“, also 70. Wer die Bestandteile addiert oder falsch zerlegt, setzt falsche Beträge, Fristen und Altersangaben in die Urkunde. | Ausgeschriebene Zahlwörter werden in Ziffern aufgelöst und gegen das Zahlenfeld des Dokuments gegengeprüft; Abweichungen im Original werden vermerkt, nicht stillschweigend geglättet. |
| Geschützte Herkunftsbezeichnungen „übersetzt“ | Kindzmarauli, Tsinandali oder Khvanchkara sind keine Geschmacksangaben, sondern geschützte Herkunftsbezeichnungen, die Georgien in einem eigenen Register führt – und schon das eingedeutschte „Zinandali“ ist nicht mehr die geschützte Bezeichnung. Auch ქვევრი (Qvevri), die Amphorenmethode, die die UNESCO 2013 als immaterielles Kulturerbe anerkannt hat, ist keine „Tongefäß-Gärung“. Wer solche Namen eindeutscht oder umschreibt, verliert die Bezeichnung, auf der die Vermarktung beruht. | Herkunftsbezeichnungen, Rebsorten und Verfahrensnamen bleiben in der etablierten Schreibweise stehen und werden bei Bedarf erklärt – und die Pflichtangaben des Etiketts setzen wir daneben regelkonform auf Deutsch. |