| Zawgyi statt Unicode | Myanmar-Texte zirkulieren bis heute in zwei Zeichenbelegungen: dem Standard Unicode und dem älteren Zawgyi, das dieselben Codepunkte anders belegt. Eine in Zawgyi erstellte Datei erscheint in Unicode-Umgebung als Zeichensalat – Namen und Ortsangaben werden dabei still verfälscht. | Ausgangsdateien werden auf ihre Belegung geprüft und vor der Bearbeitung nach Unicode konvertiert; geliefert wird ausschließlich Unicode-konform, mit geprüften Font-Fallbacks. |
| Keine Wortzwischenräume | Birmanisch trennt Wörter nicht durch Leerzeichen; Abstände markieren allenfalls Satzteile. Software, die an Leerzeichen segmentiert oder umbricht, zerschneidet Silbenblöcke und erzeugt Wörter, die es nicht gibt. | Muttersprachliche Segmentierung nach Bedeutung, geprüfte Zeilenumbrüche – der gesetzte Text bleibt lesbar und inhaltlich unverändert. |
| Keine verbindliche Umschrift (MLC vs. Gebrauchsform) | Für die Romanisierung stehen das amtliche MLC-System und historisch gewachsene Schreibungen nebeneinander – Yangon/Rangoon, Bagan/Pagan. Wer je Dokument neu entscheidet, produziert für dieselbe Person zwei Schreibweisen, und die Akte passt nicht mehr zusammen. | Eine Umschrift wird festgelegt, mit Pass und bereits vorliegenden Vorurkunden abgeglichen und in einer Terminologiedatei für alle Folgeaufträge gehalten. |
| Höflichkeitspräfix als Vorname geführt | U, Daw, Ko, Ma und Maung sind Anreden nach Alter und Geschlecht, keine Namen; birmanische Namen kennen keinen Familiennamen und keine Vor-/Nachnamen-Trennung. „Daw“ ins Vornamensfeld zu schreiben, erzeugt im Register eine andere Person. | Anreden werden als solche gekennzeichnet, der Name als Einheit übertragen und die Feldzuordnung dem deutschen Formular so erläutert, dass die Stelle sie nachvollziehen kann. |
| Myanmar-Ziffern ၀၁၂၃ unverändert übernommen | In Daten, Beträgen, Registernummern und Aktenzeichen stehen häufig Myanmar-Ziffern (၀=0, ၁=1, ၂=2). Bleiben sie stehen, ist die Zahl für die deutsche Stelle nicht prüfbar; werden sie geraten, stimmt das Aktenzeichen nicht mehr. | Ziffern, Beträge und Nummern werden in arabische Ziffern übertragen und Zeichen für Zeichen gegen das Original abgeglichen. |
| Myanmar-Ära als christliches Jahr gelesen | Urkunden datieren teils nach der Myanmar-Ära, die rund 638 Jahre hinter der christlichen Zeitrechnung liegt. Wird „1385“ als Jahreszahl übernommen, entsteht ein Geburtsdatum im Mittelalter; das Jahr wechselt zudem im April, nicht im Januar. | Es wird umgerechnet, indem 638 addiert werden, das Umschlagsdatum wird berücksichtigt und die Ausgangsangabe bleibt in Klammern nachvollziehbar. |
| NRC-Nummer „übersetzt“ statt übertragen | Die National Registration Card trägt eine zusammengesetzte Nummer aus Regionsziffer, einem Township-Kürzel in birmanischer Schrift, einem Kategoriebuchstaben und einer sechsstelligen Seriennummer. Wer das Township-Kürzel romanisiert oder den Kategoriebuchstaben weglässt, macht die Nummer für die Behörde unauffindbar. | Die Nummer wird zeichengetreu wiedergegeben, das Township-Kürzel in der Originalschrift belassen und in einer Anmerkung erläutert – nicht in eine deutsche Lesart überführt. |
| Kategoriebuchstabe als Staatsangehörigkeit gedeutet | Das myanmarische Staatsangehörigkeitsgesetz von 1982 kennt drei Klassen – Vollbürger, assoziierte und eingebürgerte Staatsangehörige –, die sich im Kategoriebuchstaben der NRC niederschlagen. Auch das Haushaltsregister führt eigene Zeilen für Volkszugehörigkeit, Religion und Staatsangehörigkeitsklasse. Wird das zu „Staatsangehörigkeit: myanmarisch“ verkürzt, verschwindet eine für das Verfahren erhebliche Angabe. | Die Felder werden einzeln und benannt übertragen – Volkszugehörigkeit, Religion und Staatsangehörigkeitsklasse getrennt, ohne Zusammenfassung und ohne Wertung. |
| Birmanisch angenommen, wo eine andere Sprache Myanmars vorliegt | Birmanisch ist die Amtssprache, aber nicht die einzige Sprache des Landes: Urkunden, Anhörungen und Atteste können auf Rakhine, Chin, Kachin, Karen, Mon oder Shan beruhen, und viele Menschen aus Myanmar sprechen Birmanisch nur als Zweitsprache. Ein falsch angesetzter Sprachauftrag kostet einen Termin und eine Frist. | Vor der Zuordnung wird geklärt, in welcher Sprache das Dokument tatsächlich abgefasst ist und welche Sprache die Person sicher beherrscht; anschließend wird der passende Übersetzer oder Dolmetscher eingesetzt. |