Häufige Fragen
Beglaubigte Übersetzung für den Aufenthaltstitel – häufige Fragen.
Welche Unterlagen muss ich für den Aufenthaltstitel oder die Blaue Karte EU übersetzen lassen?
Beglaubigt übersetzt werden vor allem die Qualifikationsnachweise (Hochschul-/Berufsabschluss, Zeugnisse, Transcripts), ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland sowie Personenstandsurkunden wie Geburts- und Heiratsurkunde bei begleitender Familie. Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweis liegen oft schon auf Deutsch oder Englisch vor.
Ersetzt die Übersetzung die Anerkennung meines Abschlusses?
Nein. Die beglaubigte Übersetzung macht Ihr Zeugnis lesbar und vorlagefähig, ersetzt aber nicht die Bewertung der Gleichwertigkeit. Ausländische Abschlüsse werden über die Datenbank anabin und – bei Bedarf – die Zeugnisbewertung der ZAB eingestuft; bei reglementierten Berufen (etwa Ärztin, Pflege) kommt eine gesonderte Berufsanerkennung oder Approbation hinzu.
Wie hoch ist die Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU?
Aktuell liegt die Regelgehaltsgrenze bei rund 48.300 € brutto im Jahr (Stand 2025, jährlich angepasst); für Engpassberufe und Berufseinsteiger (Abschluss binnen der letzten drei Jahre) genügen 43.760 €. Die Schwellen werden jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angepasst – prüfen Sie den aktuellen Wert bei BAMF bzw. Make it in Germany.
Brauche ich für meine Urkunden eine Apostille?
Häufig ja. Für öffentliche Urkunden aus dem Herkunftsland verlangt die deutsche Auslandsvertretung oder Behörde je nach Staat eine Apostille oder Legalisation; ausgestellt wird sie von der zuständigen Stelle im Ausstellungsland, nicht vom Übersetzungsbüro. Der FÜD übersetzt Urkunde und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.
Muss der Übersetzer in Deutschland vereidigt sein?
Für die Vorlage bei deutschen Behörden erwarten die Stellen in der Regel eine bestätigte Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer. Er bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Stempel und Vermerk; eine solche Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung für den Aufenthaltstitel?
Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente wie Zeugnisse und Transcripts nach Normzeile ab 0,89 €. Da meist mehrere Dokumente zusammenkommen, kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil; der Festpreis steht nach kurzer Sichtung.