Übersetzung fürs Geschäft im Ausland – Verträge und Handelsdokumente übersetzen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Beglaubigte Übersetzung fürs Geschäft im Ausland.

Wenn Sie im Ausland gründen, eine Niederlassung eröffnen oder B2B-Verträge schließen, verlangen Handelsregister, Notare und Geschäftspartner Ihre Firmenunterlagen in beglaubigter Übersetzung. Ein vom Landgericht vereidigter Übersetzer überträgt Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Bilanz und Vollmachten mit durchgängig konsistenter Rechts- und Firmenterminologie – schon eine abweichende Bezeichnung der Rechtsform kann eine Eintragung ausbremsen. Wird zusätzlich eine Apostille verlangt, beraten wir dazu; ausgestellt wird sie vom zuständigen Gericht, nicht vom FÜD. Ab 0,89 €/Normzeile inkl. Beglaubigung und Versand.

  • Für Export & AuslandsgeschäftBehörde oder Partner
  • Verträge, HGB-Auszüge, Bilanzenfachterminologisch
  • Rechtssicher übertragenFachterminologie korrekt
  • 4,6 · Trustpilot

Fachübersetzer Recht & Wirtschaft · konsistente Terminologie (Termbase) · Apostille-Reihenfolge abgestimmt · B2B-Rahmen möglich · Antwort an Werktagen binnen 60 Minuten

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabFestpreis inkl. Versand
Vereidigte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, bundesweit gültig

Kurz & klar

Welche Übersetzungen das Auslandsgeschäft verlangt.

In einem Satz: Für Gründung, Niederlassung und B2B im Ausland brauchen Sie beglaubigte Übersetzungen von Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Vollmachten sowie Bilanz und Jahresabschluss – meist in die Landessprache und oft mit Apostille. Fertigen sie Fachübersetzer für Recht und Wirtschaft; bestätigte Übersetzungen gelten bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit.

Zwei Richtungen: Für den Markteintritt im Ausland übersetzen wir aus dem Deutschen in die Zielsprache; für ausländische Gesellschaften im deutschen Register- und Rechtsverkehr ins Deutsche. Bei Rechtsformen, Marktzugang und Behörden vor Ort unterstützen die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) – die belastbare Übersetzung der Firmenunterlagen liefern wir.

Verfahren & Stellen

Gründung im Ausland: Ablauf, Unterlagen & Stellen.

Jedes Zielland hat eigene Register- und Gründungsregeln – dieser Ablauf ist typisch. Frage-basiert erklärt, damit klar ist, welche Urkunde wann beglaubigt übersetzt sein muss.

01

Rechtsform & Markt klären

Rechtsform, Steuer und Marktzugang bestimmen den Unterlagenbedarf. Erste Orientierung geben IHK und die AHK vor Ort; sie benennen, welche Nachweise die Zielbehörde verlangt.

02

Firmenunterlagen beschaffen

Aktueller Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag/Satzung, ggf. Bilanz und Vollmachten. Den Auszug liefert das gemeinsame Registerportal der Länder (§ 8 HGB: elektronisch geführt).

03

Apostille / Legalisation

Für das Ausland werden die Urkunden je nach Land apostilliert (Haager Übereinkommen) oder legalisiert. Für Register- und Notarurkunden ist der Landgerichtspräsident zuständig.

04

Beglaubigte Übersetzung & Eintrag

Wir übersetzen Auszug, Vertrag und Apostille beglaubigt in die Zielsprache – Grundlage für Notartermin, Registereintrag, Kontoeröffnung und Ausschreibungen im Zielland.

Reihenfolge und Terminologie entscheiden

Zuerst apostillieren, dann übersetzen – so wird die Apostille mitübersetzt und die Beglaubigungskette bleibt geschlossen. Ebenso wichtig ist konsistente Fachterminologie: Rechtsformen, Registerbegriffe und Bilanzpositionen müssen über alle Dokumente identisch und normgerecht übertragen werden. Für wiederkehrende B2B-Projekte pflegen wir dafür eine feste Terminologie (Termbase).

Welche Unterlagen

Welche Firmenunterlagen Sie fürs Ausland übersetzen lassen müssen.

Diese Checkliste ist der Kern des B2B-Pakets. Jede Zeile führt zum passenden Ratgeber mit Details zu Terminologie, Form und Apostille. Was Register, Notar oder Geschäftspartner im Ausland sehen wollen, wird rechtssicher fachübersetzt und beglaubigt.

Dokumente und die passenden Übersetzungs-Ratgeber
Dokument (Ratgeber)Wofür im VerfahrenSprachrichtungWorauf es ankommt
HandelsregisterauszugExistenz-, Vertretungs- und Rechtsformnachweis der GesellschaftDeutsch → ZielspracheRegisterbegriffe und Vertretungsregelungen exakt; oft mit Apostille
Gesellschaftsvertrag / SatzungGründung, Niederlassung, Beteiligung, NotarterminDeutsch → Zielsprachenotariell beurkundet – Apostille über den Landgerichtspräsidenten
Jahresabschluss / Bilanz / GeschäftsberichtBonität, Ausschreibungen, Investoren, TochtergesellschaftenDeutsch → ZielspracheBilanzpositionen normkonform (HGB/IFRS-Bezug) und konsistent
Vollmachten & VerträgeBevollmächtigung, Lieferanten, Vertrieb, KooperationDeutsch → ZielspracheRechtsterminologie präzise; beglaubigte Vollmacht oft mit Apostille
Reisepass / Ausweis des GeschäftsführersIdentifizierung bei Kontoeröffnung, Notar, Register (KYC)Deutsch → Zielsprachemaßgebliche Namensschreibweise für alle Firmenunterlagen

Zuerst die Anforderungen der Zielstelle

Register, Notar, Bank und Ausschreibungsstelle verlangen unterschiedliche Nachweise, teils mit Apostille, teils ohne. Klären Sie die Liste zuerst – so übersetzen wir genau die Unterlagen, die gebraucht werden, mit einheitlicher Terminologie. Für laufende Zusammenarbeit vereinbaren wir Rahmen und feste Termbase. Übersicht Recht: Juristische Übersetzung.

Apostille & Beglaubigung

Apostille für Firmenunterlagen – wer sie erteilt.

Für die Verwendung im Ausland verlangen viele Staaten eine Apostille (Haager Übereinkommen 1961) auf Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag oder Vollmacht; außerhalb des Abkommens tritt die Legalisation an ihre Stelle.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. Anders als bei Personenstandsurkunden (Landesstelle) ist für gerichtliche und notarielle Urkunden – dazu zählen der Handelsregisterauszug des Registergerichts, der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag und beglaubigte Vollmachten – der Präsident des zuständigen Landgerichts zuständig; die Zuständigkeit ist je Bundesland unterschiedlich geregelt. Wir übersetzen Urkunde und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.

Eine Rechtsform übersetzt man nicht frei.

Deshalb: exakte Rechts- und Bilanzterminologie, konsistent über Vertrag, Registerauszug und Bilanz – abgesichert durch eine feste Termbase.

Praxisfälle

Drei typische B2B-Wege ins Ausland.

Zweck und Zielland entscheiden über Sprachrichtung, Apostille und Terminologie.

Gründung

Tochtergesellschaft im Ausland

Ausgangslage
Ein deutscher Mittelständler gründet eine Tochter im Ausland; Notar und Register verlangen Handelsregisterauszug und Satzung.
Ablauf
Apostille über den Landgerichtspräsidenten, danach beglaubigte Übersetzung von Auszug, Satzung und Apostille in die Landessprache.
Ergebnis
Gründungsreifes Paket – terminologisch konsistent, für Notar und Register anerkannt.

Ausschreibung

Bilanz & Registerauszug für Tender

Ausgangslage
Für eine internationale Ausschreibung werden Jahresabschluss und Registerauszug in der Landessprache verlangt.
Ablauf
Fachübersetzung der Bilanzpositionen mit fester Termbase, beglaubigt; Registerauszug mit Apostille übersetzt.
Ergebnis
Fristgerechte, formkonforme Tender-Unterlagen ohne terminologische Brüche.

Ausland → Deutschland

Ausländische Gesellschaft im DE-Register

Ausgangslage
Eine ausländische Gesellschaft braucht ihre Unterlagen für Notar und Registergericht in Deutschland.
Ablauf
Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Rechtsform- und Registerbegriffe fachlich korrekt übertragen.
Ergebnis
Für Register und Notar taugliche deutsche Fassung der Firmenunterlagen.

Fachmehrwert

Fehler, die B2B-Projekte ausbremsen.

Firmenunterlagen scheitern selten am Umfang, sondern an Terminologie, Reihenfolge und Vollständigkeit. Die häufigsten Rückläufer – und wie ein Fachübersetzer für Recht & Wirtschaft sie vermeidet.

Fallstricke und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Rechtsform frei übersetztWird „GmbH“ oder „AG“ frei übertragen statt fachlich eingeordnet, entstehen falsche Haftungs- und Vertretungsschlüsse.Rechtsformen bleiben erkennbar, mit erläuternder Entsprechung – nicht geraten, sondern belegt.
Terminologie uneinheitlichUnterschiedliche Begriffe in Vertrag, Auszug und Bilanz lassen die Dokumente widersprüchlich wirken.Feste Termbase je Mandant sichert konsistente Rechts- und Bilanzbegriffe über alle Dokumente.
Apostille nach der Übersetzung eingeholtWird zuerst übersetzt und danach apostilliert, deckt die Beglaubigung die Apostille nicht ab.Wir klären die Reihenfolge je Zielland und übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam.
Registerauszug veraltetEin nicht mehr aktueller Auszug bildet Vertretung und Prokura nicht korrekt ab.Wir weisen auf die geforderte Aktualität hin und übersetzen den aktuellen Auszug vollständig.
Bilanzpositionen unsauber übertragenFrei übersetzte Positionen verfälschen Kennzahlen und gefährden Ausschreibung oder Finanzierung.Bilanz- und GuV-Positionen werden normbezogen (HGB/IFRS) und konsistent übertragen.

So läuft es ab

Vom Scan zum beglaubigten B2B-Paket.

Sie laden gut lesbare Scans der Firmenunterlagen hoch und nennen Zielland und Zweck (Gründung, Ausschreibung, Register). Wir sichten Umfang und Terminologie, weisen auf den Apostille-Bedarf hin und nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe übersetzen Fachübersetzer für Recht und Wirtschaft mit fester Terminologie und Bestätigungsvermerk.

Sie erhalten die Übersetzungen vorab als PDF und anschließend die beglaubigten Originale per Post. Für Kanzleien und Unternehmen richten wir auf Wunsch Rahmenvereinbarung, Termbase und vertrauliche Bearbeitung ein – damit Register, Notar und Partner beim ersten Anlauf zustimmen.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Firmenunterlagen wie Verträge, Satzungen und Bilanzen rechnen wir nach Normzeile ab, kurze Registerauszüge oft als Pauschale je Dokument. Nach Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis – auf Wunsch im Rahmen einer B2B-Vereinbarung.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 € / NormzeileVerträge, Satzungen & Bilanzen nach Normzeile · Registerauszüge als Pauschale
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Fachübersetzung (Recht & Wirtschaft)enthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
Konsistente Terminologie (Termbase) je Mandantenthalten
PDF-Vorab und Postversand der beglaubigten Originaleenthalten
Rahmenvereinbarung & vertrauliche Bearbeitungmöglich

Verträge und Bilanzen ab 0,89 €/Normzeile; Registerauszüge als Pauschale. Den genauen Betrag nennen wir nach Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Geschäft & Gründung im Ausland – häufige Fragen.

Welche Firmenunterlagen muss ich fürs Auslandsgeschäft übersetzen lassen?

Für Gründung, Niederlassung oder Ausschreibungen im Ausland verlangen Behörden, Notare und Geschäftspartner meist beglaubigte Übersetzungen von Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, Jahresabschluss/Bilanz und Vollmachten – oft zusätzlich mit Apostille. Umgekehrt werden ausländische Firmenunterlagen für den deutschen Rechts- und Registerverkehr ins Deutsche übersetzt.

Braucht ein Handelsregisterauszug fürs Ausland eine Apostille?

In vielen Fällen ja. Der beglaubigte Handelsregisterauszug wird mit einer Apostille versehen, die die Echtheit bestätigt. Zuständig ist nicht das Übersetzungsbüro, sondern – da es sich um eine gerichtliche Urkunde des Registergerichts handelt – der Präsident des zuständigen Landgerichts (die Zuständigkeit ist je Bundesland unterschiedlich geregelt). Wir übersetzen Auszug und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.

Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus – etwa den Gesellschaftsvertrag?

Für notariell beurkundete Unterlagen wie Gesellschaftsvertrag, Satzung oder beglaubigte Vollmachten erteilt die Apostille der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat. Der FÜD stellt keine Apostille aus, stimmt die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung aber auf die Zielstelle ab.

In welche Sprache und mit welcher Terminologie wird übersetzt?

In die Amtssprache des Ziellandes (bzw. ins Deutsche für den Gebrauch in Deutschland). Entscheidend ist die exakte Rechts- und Bilanzterminologie: Rechtsformen, Registerbegriffe und Bilanzpositionen dürfen nicht frei übersetzt, sondern müssen fachlich korrekt und konsistent übertragen werden. Dafür arbeiten wir mit Fachübersetzern für Recht und Wirtschaft.

Können Sie größere B2B-Projekte und laufende Übersetzungen übernehmen?

Ja. Für Kanzleien, Steuerberater und Unternehmen bieten wir Rahmenvereinbarungen, konsistente Terminologie über alle Dokumente (Termbase) und vertrauliche Bearbeitung. Bei umfangreichen Unterlagen wie Verträgen und Geschäftsberichten rechnen wir nach Normzeile ab und kalkulieren das Projekt vorab verbindlich.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung von Firmenunterlagen?

Firmenunterlagen wie Verträge, Satzungen und Bilanzen rechnen wir nach Normzeile ab (ab 0,89 €); kurze Registerauszüge oft als Pauschale je Dokument. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten; den verbindlichen Festpreis nennen wir nach Sichtung.
Für unsere Tochtergesellschaft im Ausland mussten Handelsregisterauszug, Satzung und Bilanz übersetzt werden. FÜD hat die Rechts- und Bilanzbegriffe durchgängig konsistent gehalten – Notar und Register hatten keine Beanstandung.
★★★★★

M. Berger · Geschäftsführer, Stuttgart

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