Vereidigter Übersetzer in Nordrhein-Westfalen – beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Vereidigter Übersetzer in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen lautet die Bezeichnung „vereidigt“ – dieselbe gerichtliche Befugnis, die andernorts „öffentlich bestellt und beeidigt“ heißt. Die bestätigte Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der befugten Person zu und liefert beglaubigt zum Festpreis.

  • Urkunde, Zeugnis, Vertragjeder Dokumenttyp
  • Bestätigungsvermerk & Stempelauf jeder Seite
  • Gerichtlich ermächtigtBefugnis nach Landesrecht
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In Nordrhein-Westfalen „vereidigt“ durch ein Land- oder Oberlandesgericht · Bezeichnung je Bundesland verschieden, Befugnis identisch · deutschlandweit gültig mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit · beglaubigt inklusive Postversand

Nordrhein-Westfalenvereidigt
Bundesweit gültigmit Bestätigungsvermerk
über 70 Sprachenbefugte Übersetzer je Zielsprache
DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517

Kurz & klar

Wie Nordrhein-Westfalen befugte Übersetzer nennt – und was das für Sie heißt.

In Nordrhein-Westfalen heißt die Befugnis „vereidigt“. In NRW ist „vereidigt“ der korrekte Begriff für Übersetzer (schriftlich); Dolmetscher (mündlich) werden „allgemein beeidigt“. Auf dem Stempel steht meist „vom Präsidenten des Oberlandesgerichts (Ort) vereidigter Übersetzer“. Wer eine dieser Bezeichnungen verlangt, meint stets eine gerichtlich befugte Person, die mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit einer bestätigten Übersetzung bescheinigt.

Wichtig für Sie: Die Ermächtigung erteilt das Land (Land-/Oberlandesgericht) und gilt bundesweit; die bestätigte Übersetzung ist mit dem Bestätigungsvermerk als richtig und vollständig bescheinigt – Sie brauchen keinen Übersetzer aus Nordrhein-Westfalen. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der passenden, für die Zielsprache befugten Person zu und liefert die Übersetzung inklusive Versand zum Preis. Wie sich die Begriffe der 16 Länder unterscheiden, zeigt die Übersicht vereidigter/beeidigter Übersetzer.

Begriff in Nordrhein-Westfalen

„vereidigt“ – ein Amt, viele Landesnamen.

Dass Nordrhein-Westfalen eine eigene Formulierung nutzt, liegt am Landesrecht – nicht an einer anderen Qualifikation. Gemeint ist immer dieselbe gerichtliche Befugnis, die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen.

Begriff Nordrhein-Westfalen

vereidigt – so lautet die Bezeichnung nach Landesrecht auf dem Bestätigungsvermerk.

Übersetzer ≠ Dolmetscher

„Vereidigt/öffentlich bestellt“ betrifft den Übersetzer (Text); für Termine vor Ort brauchen Sie einen beeidigten Dolmetscher.

Gleiches Ergebnis

Unabhängig vom Wortlaut entsteht eine bestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel und Unterschrift – anerkennungsfähig bei Behörden, Gerichten und Notaren.

Merksatz für die Praxis

„Vereidigt = beeidigt = vereidigt = öffentlich bestellt.“ Steht auf Ihrem Bescheid ein anderer Begriff als auf unserer Übersetzung aus Nordrhein-Westfalen, ist das kein Ablehnungsgrund.

Zuständiges Gericht & Rechtsgrundlage

Wer in NRW vereidigt – und auf welcher Grundlage.

Die Besonderheit in NRW: Vereidigt wird durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts – nicht des Landgerichts. Zuständig ist eines der drei Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm oder Köln, je nach Bezirk. Die Ermächtigung ist auf fünf Jahre befristet.

MerkmalRegelung Nordrhein-Westfalen
Bezeichnung (Landesrecht)vereidigt
Ermächtigende StellePräsident des Oberlandesgerichts (Düsseldorf, Hamm oder Köln)
Rechtsgrundlage des Landes§ 33 JustG NRW i. V. m. §§ 3–5, 7–10 Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)
Wirkung der BestätigungBestätigungsvermerk – richtig & vollständig
Ergebnisbestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel, Unterschrift

Grundlage der Ermächtigung ist § 33 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) in Verbindung mit den §§ 3, 4, 5 und 7 bis 10 des Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG). Die schriftliche Bestätigung ist – wie bundesweit – vor Behörden und Gerichten gültig.

Nordrhein-Westfalen beauftragt. Bundesweit gültig.

Die bestätigte Übersetzung gilt länderübergreifend; der Bestätigungsvermerk weist sie als richtig und vollständig aus – eine in NRW oder anderswo befugte Person wird überall in Deutschland akzeptiert. Eine Suche „nur in NRW“ verengt Ihre Auswahl unnötig; entscheidend ist der gültige Bestätigungsvermerk, nicht der Sitz der übersetzenden Person.

Apostille Nordrhein-Westfalen

Wer in NRW die Apostille erteilt – und warum nicht der FÜD.

Für notarielle und gerichtliche Urkunden erteilt der Präsident des Landgerichts die Apostille; für Personenstands- und Verwaltungsurkunden von Städten und Gemeinden die Bezirksregierung – in NRW eine der fünf: Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold oder Arnsberg.

Eine Apostille ist nur nötig, wenn die Empfangsstelle im Ausland sie verlangt. Der FÜD stellt keine Apostille aus – das dürfen ausschließlich die genannten Stellen. Wir beraten, ob sie in Ihrem Fall erforderlich ist, und liefern die bestätigte Übersetzung in anerkennungsfähiger Form.

Städte & Gerichte in NRW

Vor Ort in NRW – bundesweit im Ergebnis.

NRW ist das bevölkerungsreichste Land mit drei Oberlandesgerichten (Düsseldorf, Hamm, Köln) und Landgerichten u. a. in Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Aachen, Bonn, Münster, Duisburg, Krefeld und Mönchengladbach. Ob Ihr Dokument in Köln, Düsseldorf und Dortmund oder anderswo gebraucht wird: Der FÜD liefert dieselbe bestätigte Übersetzung – beglaubigt, inklusive Versand, zum vereinbarten Preis.

Suchen Sie ein Fachgebiet? Wir übersetzen bestätigt in Juristische Übersetzung, Medizin und Technik – in über 70 Sprachen.

Festpreis

Ein Preis, den Sie vor dem Auftrag kennen.

Standard-Urkunden rechnen wir meist als Pauschale ab. Den verbindlichen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 €je Normzeile · Fachübersetzung
alles inklusive
Fachübersetzung durch vereidigte Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk & Beglaubigungenthalten
PDF-Vorabversandenthalten
Postversand des Originalsenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten

Wie sich der Preis zusammensetzt, lesen Sie unter Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? – oder fordern Sie direkt Ihren Festpreis an.

„Wir reichen als Kanzlei regelmäßig Registerauszüge und Verträge bei Gerichten in Köln und Düsseldorf ein. Der FÜD nennt den Festpreis vorab, hält die Frist und liefert beglaubigt – die passende vereidigte Person suchen wir nicht mehr selbst.“

Rechtsanwaltsfachangestellte, Kanzlei Köln · Vertrags- und Registerübersetzungen EN/FR–DE · 4,9 / 5 aus 268 Bewertungen (Stand 08/2026)

Warum FÜD statt Einzelsuche im Landesverzeichnis?

Die Datenbank der Landesjustizverwaltungen nennt Ihnen nur Namen in NRW. Bei uns ist die passende befugte Person, die Qualitätssicherung sowie – bei beglaubigten Aufträgen – Beglaubigung und Versand bereits im Preis enthalten. Was wir zusagen, gilt. Referenzen ansehen →

Häufige Fragen

Vereidigter Übersetzer Nordrhein-Westfalen – häufige Fragen.

Warum vereidigt in NRW das Oberlandesgericht und nicht das Landgericht?

Das regelt das Landesrecht: § 33 JustG NRW weist die Ermächtigung von Übersetzern und die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern den Präsidenten der drei Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln zu. Für Ihre Übersetzung ändert das nichts – sie gilt bundesweit.

Was bedeutet „vom Präsidenten des Oberlandesgerichts vereidigter Übersetzer“?

Diese Formel auf dem Bestätigungsvermerk bescheinigt, dass die Person durch das OLG (Düsseldorf, Hamm oder Köln) zur Bestätigung von Übersetzungen vereidigt ist. Sie ist gleichwertig mit „öffentlich bestellt und beeidigt“ in Bayern oder Baden-Württemberg.

Gilt eine in NRW vereidigte Übersetzung auch in anderen Bundesländern?

Ja. Die bestätigte Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit. Umgekehrt akzeptieren NRW-Behörden auch Übersetzungen befugter Personen aus Berlin, Bayern oder Hessen – der Sitz der übersetzenden Person spielt keine Rolle.

Wer erteilt in NRW die Apostille?

Für notarielle und gerichtliche Urkunden der Präsident des Landgerichts, für Personenstands- und Verwaltungsurkunden die zuständige Bezirksregierung (Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold oder Arnsberg). Der FÜD stellt keine Apostille aus, prüft aber, ob eine erforderlich ist.

Ist die Ermächtigung in NRW befristet?

Ja, seit der Reform 2023 ist die Ermächtigung auf fünf Jahre befristet. Der FÜD arbeitet ausschließlich mit aktuell befugten Personen, sodass Ihre bestätigte Übersetzung im Zeitpunkt der Ausstellung gültig und anerkennungsfähig ist.
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