Vereidigter Übersetzer in Hessen – beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Vereidigter Übersetzer in Hessen.

In Hessen lautet die Bezeichnung „vereidigt“ – dieselbe gerichtliche Befugnis, die andernorts „öffentlich bestellt und beeidigt“ heißt. Die bestätigte Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der befugten Person zu und liefert beglaubigt zum Festpreis.

  • Urkunde, Zeugnis, Vertragjeder Dokumenttyp
  • Bestätigungsvermerk & Stempelauf jeder Seite
  • Gerichtlich ermächtigtBefugnis nach Landesrecht
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In Hessen „vereidigt“ durch ein Land- oder Oberlandesgericht · Bezeichnung je Bundesland verschieden, Befugnis identisch · deutschlandweit gültig mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit · beglaubigt inklusive Postversand

Hessenvereidigt
Bundesweit gültigmit Bestätigungsvermerk
über 70 Sprachenbefugte Übersetzer je Zielsprache
DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517

Kurz & klar

Wie Hessen befugte Übersetzer nennt – und was das für Sie heißt.

In Hessen heißt die Befugnis „vereidigt“. In Hessen ist „vereidigt“ der korrekte Begriff für Übersetzer; Dolmetscher werden „allgemein beeidigt“. Geregelt ist das im Hessischen Dolmetscher- und Übersetzergesetz (HDÜG). Wer eine dieser Bezeichnungen verlangt, meint stets eine gerichtlich befugte Person, die mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit einer bestätigten Übersetzung bescheinigt.

Wichtig für Sie: Die Ermächtigung erteilt das Land (Land-/Oberlandesgericht) und gilt bundesweit; die bestätigte Übersetzung ist mit dem Bestätigungsvermerk als richtig und vollständig bescheinigt – Sie brauchen keinen Übersetzer aus Hessen. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der passenden, für die Zielsprache befugten Person zu und liefert die Übersetzung inklusive Versand zum Preis. Wie sich die Begriffe der 16 Länder unterscheiden, zeigt die Übersicht vereidigter/beeidigter Übersetzer.

Begriff in Hessen

„vereidigt“ – ein Amt, viele Landesnamen.

Dass Hessen eine eigene Formulierung nutzt, liegt am Landesrecht – nicht an einer anderen Qualifikation. Gemeint ist immer dieselbe gerichtliche Befugnis, die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen.

Begriff Hessen

vereidigt – so lautet die Bezeichnung nach Landesrecht auf dem Bestätigungsvermerk.

Übersetzer ≠ Dolmetscher

„Vereidigt/öffentlich bestellt“ betrifft den Übersetzer (Text); für Termine vor Ort brauchen Sie einen beeidigten Dolmetscher.

Gleiches Ergebnis

Unabhängig vom Wortlaut entsteht eine bestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel und Unterschrift – anerkennungsfähig bei Behörden, Gerichten und Notaren.

Merksatz für die Praxis

„Vereidigt = beeidigt = vereidigt = öffentlich bestellt.“ Steht auf Ihrem Bescheid ein anderer Begriff als auf unserer Übersetzung aus Hessen, ist das kein Ablehnungsgrund.

Zuständiges Gericht & Rechtsgrundlage

Wer in Hessen vereidigt – und auf welcher Grundlage.

Zuständig für die allgemeine Ermächtigung von Übersetzern ist der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Übersetzer seine Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat. Für Bewerber ohne Sitz in Hessen entscheidet der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main. Die Ermächtigung ist auf fünf Jahre befristet.

MerkmalRegelung Hessen
Bezeichnung (Landesrecht)vereidigt
Ermächtigende StellePräsident des Landgerichts (bei Auswärtigen: LG Frankfurt am Main)
Rechtsgrundlage des LandesHessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz (HDÜG) i. V. m. GDolmG
Wirkung der BestätigungBestätigungsvermerk – richtig & vollständig
Ergebnisbestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel, Unterschrift

Grundlage ist das Hessische Dolmetscher- und Übersetzergesetz (HDÜG); für Dolmetscher gilt seit dem 1. Januar 2023 zusätzlich das bundesweite Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Die Ermächtigung als Übersetzer ist nach § 5 Abs. 1 HDÜG auf fünf Jahre befristet.

Hessen beauftragt. Bundesweit gültig.

Die bestätigte Übersetzung gilt länderübergreifend; der Bestätigungsvermerk weist sie als richtig und vollständig aus – eine in Hessen oder anderswo befugte Person wird überall in Deutschland akzeptiert. Eine Suche „nur in Hessen“ verengt Ihre Auswahl unnötig; entscheidend ist der gültige Bestätigungsvermerk, nicht der Sitz der übersetzenden Person.

Apostille Hessen

Wer in Hessen die Apostille erteilt – und warum nicht der FÜD.

Für gerichtliche und notarielle Urkunden sowie Übersetzungen vereidigter Übersetzer erteilt das Landgericht die Apostille (z. B. Frankfurt am Main oder Darmstadt); für Verwaltungs- und Personenstandsurkunden ist landesweit das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

Eine Apostille ist nur nötig, wenn die Empfangsstelle im Ausland sie verlangt. Der FÜD stellt keine Apostille aus – das dürfen ausschließlich die genannten Stellen. Wir beraten, ob sie in Ihrem Fall erforderlich ist, und liefern die bestätigte Übersetzung in anerkennungsfähiger Form.

Städte & Gerichte in Hessen

Vor Ort in Hessen – bundesweit im Ergebnis.

Hessen bündelt seine ordentliche Gerichtsbarkeit im Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Landgerichten in Frankfurt am Main, Darmstadt, Kassel, Gießen, Limburg, Marburg, Fulda, Wiesbaden und Hanau. Ob Ihr Dokument in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Darmstadt oder anderswo gebraucht wird: Der FÜD liefert dieselbe bestätigte Übersetzung – beglaubigt, inklusive Versand, zum vereinbarten Preis.

Suchen Sie ein Fachgebiet? Wir übersetzen bestätigt in Juristische Übersetzung, Medizin und Technik – in über 70 Sprachen.

Festpreis

Ein Preis, den Sie vor dem Auftrag kennen.

Standard-Urkunden rechnen wir meist als Pauschale ab. Den verbindlichen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 €je Normzeile · Fachübersetzung
alles inklusive
Fachübersetzung durch vereidigte Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk & Beglaubigungenthalten
PDF-Vorabversandenthalten
Postversand des Originalsenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten

Wie sich der Preis zusammensetzt, lesen Sie unter Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? – oder fordern Sie direkt Ihren Festpreis an.

„Für ein Aufenthaltsverfahren in Frankfurt brauchten wir mehrere Urkunden beglaubigt aus dem Arabischen. Der FÜD hat die vereidigte Person zugeordnet, alles zum Festpreis geliefert und die Frist gehalten – ohne dass wir selbst ein Verzeichnis durchsuchen mussten.“

Privatkundin, Aufenthaltsverfahren Frankfurt am Main · Urkunden AR–DE · 4,9 / 5 aus 268 Bewertungen (Stand 08/2026)

Warum FÜD statt Einzelsuche im Landesverzeichnis?

Die Datenbank der Landesjustizverwaltungen nennt Ihnen nur Namen in Hessen. Bei uns ist die passende befugte Person, die Qualitätssicherung sowie – bei beglaubigten Aufträgen – Beglaubigung und Versand bereits im Preis enthalten. Was wir zusagen, gilt. Referenzen ansehen →

Häufige Fragen

Vereidigter Übersetzer Hessen – häufige Fragen.

Wer vereidigt Übersetzer in Hessen?

Der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Übersetzer wohnt oder seine Niederlassung hat; für Auswärtige der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main. Grundlage ist das Hessische Dolmetscher- und Übersetzergesetz (HDÜG).

Was ist das HDÜG?

Das Hessische Dolmetscher- und Übersetzergesetz regelt die allgemeine Ermächtigung von Übersetzern in Hessen. Seit 2023 ist die Ermächtigung auf fünf Jahre befristet (§ 5 Abs. 1 HDÜG); für Dolmetscher gilt zusätzlich das bundesweite GDolmG.

Gilt eine hessische Übersetzung auch außerhalb Hessens?

Ja. Die bestätigte Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit. Ebenso akzeptieren hessische Behörden Übersetzungen befugter Personen aus anderen Ländern – entscheidend ist der Bestätigungsvermerk, nicht der Sitz.

Wer erteilt in Hessen die Apostille?

Die oben genannten Stellen – je nach Urkundenart Landgericht oder Regierungspräsidium Darmstadt. Die Apostille bestätigt dabei die Echtheit der Unterschrift (bei unseren Übersetzungen die des vereidigten Übersetzers) für die Verwendung im Ausland. Der FÜD erteilt sie nicht, übernimmt aber die beglaubigte Übersetzung und stimmt die Reihenfolge mit Ihnen ab.

Bekomme ich in Hessen auch seltene Sprachen beglaubigt?

Ja. Wir ordnen Ihr Dokument der für die Zielsprache vereidigten Person zu – über 70 Sprachen, bundesweit. Sie erhalten die bestätigte Übersetzung beglaubigt inklusive Versand zum Festpreis, PDF vorab.
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