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Checkup - Beglaubigte Übersetzung
ab 0,98 € pro ZeilePaketpreis kurz: ab 49 €
Standard: 2–3 WerktageExpress: 24 h
1. Dokument hochladen2. Angebot in 60 min3. Sofort PDF + Postversand
Übersetzung von Dokumenten mit Beglaubigung
Für Ämter, Behörden und Institutionen
So einfach geht es
Laden Sie Ihre Dokumente als Scan oder Foto hoch und wählen Sie die Zielsprache.
Sie erhalten einen individuellen Kostenvoranschlag – erst danach erteilen Sie verbindlich den Auftrag.
Sie bekommen zuerst ein signiertes PDF und anschließend das Original mit Stempel per Post.
Übersetzungsbüro mit Tradition
Möchten Sie eine beglaubigte Übersetzung auf Deutsch, Englisch, Französisch oder einer anderen Sprache? Unsere gerichtlich ermächtigten Übersetzer fertigen offizielle Übersetzungen in über 60 Sprachen an – auf Wunsch auch als Express-Service binnen 24 h.
Wir
Unsere vereidigten Justiz-Übersetzer decken nahezu jeden Dokumententyp ab – vom Abiturzeugnis bis zum Urteil.
garantieren
Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen, Verträgen u. v. m. inklusive ISO-17100-konformem Korrekturlauf.
Kundenservice
Qualität
Alle Projekte durchlaufen ein professionelles Projekt- und Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 17100.
Neben unseren Zentralbüros in Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Zürich und Wien arbeiten wir an über 30 Standorten deutschland- und europaweit. Standorte ansehen.
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel, Unterschrift sowie Beglaubigungsklausel als inhaltlich korrekt bestätigt.
Nur öffentlich bestellte beziehungsweise vereidigte Übersetzer, die bei einem deutschen Gericht einen Eid abgelegt haben, sind befugt, Beglaubigungen vorzunehmen.
Die Preise starten ab 0,99 € pro Normzeile plus einer Beglaubigungsgebühr von 10–20 €. Für kurze Dokumente bieten wir Paketpreise ab 49 €.
Standard-Lieferzeit: 2–3 Werktage. Mit Express-Service liefern wir viele Dokumente innerhalb von 24 Stunden.
In 95 % der Fälle genügt ein gut lesbarer Scan. Ein Original ist nur erforderlich, wenn die empfangende Behörde es ausdrücklich verlangt.
Ja. Sie erhalten vorab ein signiertes PDF, das häufig akzeptiert wird. Das physische Original mit Stempel folgt anschließend per Post.
Beglaubigte Übersetzungen deutscher vereidigter Übersetzer werden in der Regel europaweit akzeptiert. Für manche Länder ist zusätzlich eine Apostille erforderlich.
Die Beglaubigung bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung. Eine Apostille (Haager Übereinkommen) bestätigt zusätzlich die Echtheit der Originalurkunde.