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Preis

ab 0,98 € pro Zeile
Paketpreis kurz: ab 49 €

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Standard: 2–3 Werktage
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Für Ämter, Behörden und Institutionen

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Möchten Sie eine beglaubigte Übersetzung auf Deutsch, Englisch, Französisch oder einer anderen Sprache? Unsere gerichtlich ermächtigten Übersetzer fertigen offizielle Übersetzungen in über 60 Sprachen an – auf Wunsch auch als Express-Service binnen 24 h.


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Neben unseren Zentralbüros in Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Zürich und Wien arbeiten wir an über 30 Standorten deutschland- und europaweit. Standorte ansehen.

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Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen


Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel, Unterschrift sowie Beglaubigungsklausel als inhaltlich korrekt bestätigt.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Nur öffentlich bestellte beziehungsweise vereidigte Übersetzer, die bei einem deutschen Gericht einen Eid abgelegt haben, sind befugt, Beglaubigungen vorzunehmen.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Preise starten ab 0,99 € pro Normzeile plus einer Beglaubigungsgebühr von 10–20 €. Für kurze Dokumente bieten wir Paketpreise ab 49 €.

Wie schnell erhalte ich meine beglaubigte Übersetzung?

Standard-Lieferzeit: 2–3 Werktage. Mit Express-Service liefern wir viele Dokumente innerhalb von 24 Stunden.

Reicht ein Scan oder benötige ich das Original?

In 95 % der Fälle genügt ein gut lesbarer Scan. Ein Original ist nur erforderlich, wenn die empfangende Behörde es ausdrücklich verlangt.

Ist eine digitale beglaubigte Übersetzung gültig?

Ja. Sie erhalten vorab ein signiertes PDF, das häufig akzeptiert wird. Das physische Original mit Stempel folgt anschließend per Post.

Wird meine Übersetzung im Ausland anerkannt?

Beglaubigte Übersetzungen deutscher vereidigter Übersetzer werden in der Regel europaweit akzeptiert. Für manche Länder ist zusätzlich eine Apostille erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Beglaubigung?

Die Beglaubigung bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung. Eine Apostille (Haager Übereinkommen) bestätigt zusätzlich die Echtheit der Originalurkunde.