Der Fachübersetzungsdienst bietet als ein führender Dienstleister für Übersetzungen juristischer Fachtexte und amtlicher Dokumente höchste Qualität zu exzellenten Preisen. Ob Sie die beglaubigte Übersetzung eines anwaltlichen Gutachtens von Deutsch auf Englisch oder eine Patentschrift auf Französisch übersetzen möchten, ob es die Übersetzung einer Heiratsurkunde, einer Geburtsurkunde, eines Zeugnisses oder eines Vertrages auf Italienisch, Spanisch oder Russisch werden soll - der FÜD bietet Ihnen professionelle Übersetzungen für nahezu alle Sprachen und Fachgebiete. Senden Sie uns einfach Ihren Text per Email und bitten Sie um ein kostenloses Angebot.
| Leistungsumfang | Standardpreis |
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| in € je Zeile | |
| Fachübersetzung inklusive nachfolgendem Korrektorat zu Orthographie, Grammatik, Interpunktion und Syntax | ab 0.79 |
| Datenschutz | |
Die zunehmende Internationalisierung führt zu einer vermehrten Kommunikation und Kooperation mit ausländischen Partnern und Unternehmen. Ob es sich um Verträge zwischen Privatpersonen, Firmen oder staatlichen Institutionen handelt: der Fachübersetzungsdienst übersetzt Verträge auf nahezu allen Fachgebieten und in nahezu jede gewünschte Sprache.
Beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten spielen eine wichtige Rolle in unterschiedlichsten Lebenssituationen, sowohl im Zusammenhang mit administrativen Prozessen als auch im Bewerbungsverlauf. Zu den häufig geforderten Dokumenten gehören Zeugnisse, Urkunden, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Verträge, Patente, Mietverträge oder Kaufverträge. Bewirbt man sich um einen Arbeitsplatz im Ausland, möchte man eine Immobilie erwerben oder entschließt sich zur Heirat, benötigt man professionelle Übersetzungen aller persönlichen Dokumente. Bei Fachübersetzungsdienst wird diese Aufgabe nur muttersprachlichen Fachübersetzern übertragen.
Der Fachübersetzungsdienst hat sich darauf spezialisiert, amtliche Dokumente professionell zu übersetzen und zu beglaubigen und dabei landesspezifische Anforderungen, wie etwa Formate oder auch inhaltliche Spezifika, zu berücksichtigen. Ein Korrektorat zu Orthografie, Grammatik, Interpunktion und Syntax runden das Servicepaket ab.
Wir übersetzen: Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-bescheinigungen, Führungszeugnisse, Führerscheine, Abschlusszeugnisse, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse, Praktikumszeugnisse, Studienbescheinigungen, Diplome, Titel, Urkunden, Verträge, Patente, Kaufverträge, Notarverträge, Lizenzverträge, Provisionsverträge, Franchiseverträge, Wartungsverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Werkverträge, juristische Fachliteratur, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Testamente, Urteile, Beschlüsse, Gesetzentwürfe, Richtlinien, AGBs, Satzungen und vieles mehr.
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Übersetzung Vertrag Englisch | Allgemeine Geschäftsbedingungen übersetzen Französisch | Übersetzung Patent Deutsch Russisch | Dokumente und Urkunden übersetzen | AGBs übersetzen Deutsch Dänisch Schwedisch Norwegisch Finnisch | Kaufvertrag übersetzen auf Deutsch Italienisch Portugiesisch Niederländisch | Polnisch Übersetzer | Übersetzung Mietvertrag auf Russisch, Polnisch, Tschechisch übersetzen | Arbeitsvertrag auf Japanisch, Chinesisch, Koreanisch übersetzen | Übersetzung Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Testament auf Türkisch, Griechisch, Slowenisch übersetzen | Zeugnis übersetzen Englisch Deutsch |
Das Standesamt stellt nach Personenstandsgesetz (§ 55) folgende Urkunden bezüglich des Personenstandes aus:
1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
2. aus dem Eheregister Eheurkunden. Eheurkunden können auch aus der Niederschrift über die Eheschließung ausgestellt werden
3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden
4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden
5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden
6. aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften
Die Abstammung einer Person wird durch eine Geburtsurkunde oder durch einen beglaubigten Geburtenregisterausdruck nachgewiesen. Auf Verlangen werden in einer verkürzten Ausgabe Geburtsurkunde keine Angaben über die Eltern, das Geschlecht des Kindes sowie über die Religionszugehörigkeit der Eltern oder des Kindes aufgenommen. Abstammungsurkunden werden seit dem 1.1.2009 nicht mehr ausgestellt.
In die Eheurkunde werden die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt, die Religionsgemeinschaft sowie Ort und Tag der Eheschließung aufgenommen. Ist die Ehe aufgelöst, so werden in der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben. Das frühere Heiratsbuch, aus dem die Heiratsurkunden ausgestellt wurden, wurde in den Jahren von 1958 bis 2008 durch Familienbücher ergänzt. Die Heiratseinträge im Heiratsbuch wurden nicht mehr aktualisiert, wenn ein Familienbuch existierte. Das Familienbuch wurde fortgeschrieben. Ein Familienbuchauszug enthielt daher aktualisierte Angaben mit den Personenstandsdaten der Eheleute, Datum und Ort ihrer Eheschließung, die Namen der Eltern der Ehepartner, sowie die Geburtsdaten der aus dieser Ehe hervorgegangenen Kinder, aber auch Angaben über eine eventuelle Scheidung oder den Tod der Ehegatten.
In die Sterbeurkunde werden Vornamen und Familienname des Verstorbenen aufgenommen, Ort und Tag der Geburt, die Religionsgemeinschaft, der letzte Wohnsitz und der Familienstand, sowie Sterbeort und Zeitpunkt des Todes. Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen erteilen die Standesämter in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zuzüglich Lebenspartnerschaftsurkunden. In Bayern erteilt man hingegen Lebenspartnerschaftsurkunden und in den anderen Bundesländern erteilen die Behörden, vor denen eine Lebenspartnerschaft begründet wurde, amtliche Bescheinigungen, die ebenfalls eine Lebenspartnerschaft beurkunden.
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